Bitte lesen sie sich die Vermittlungsbedinungen genau durch, damit sie entscheiden können ob siediese auch erfüllen.

Alle meine Meerschweinchen werden ohne Ausnahme nur mit Schutzvertrag und Schutzgebührabgegeben.


Um den Tieren keine weiten Transporte zu zumuten, Nachkontrollen gewährleisten zu können und nach der Vermittlung bei Fragen oder Problemen weiter zur Verfügung zu stehen, findet eine Vermittlung nur im Umkreis von ca. 40 km um Stuttgart statt, es werden keine Ausnahmen gemacht

Ich vermittle nicht in reine Außenhaltung

Bei Abholung ist eine anständige Transportbox mitzubringen, Kein Karton, Tragekorb, Kiste oder sonstiges

 

Haltungsbedingungen:

- für zwei Tiere mind. 160 x 80 cm Käfig man rechnet 0,7 qm pro Tier Grundfläche, es werden keine Ebenen mitgerechnet. Mit tägl. Auslauf

- Einstreu : Sägespäne, weich und dick eingestreut. KEINE Pellets

- Trinkflasche oder Trinknapf

- Pro Tier ein Häuschen oder/und Kuschelhaus

- Ein Holzheuraufe, KEINE aus Metall oder Klappheuraufe

KEINE Knabberstangen, Drops, Salz oder Mineralsteine, oder  sonstiges unnützes Futterzeugs.

- zum Transport bitte eine anständige Transportbox

( Katzenbox ) bitte KEINE Körbe, Kartons oder diesen kleinen Boxen die eigentlich für Ratten/Hamster oder Mäuse sind

- Keine reine Weibchen Haltung, wegen Eierstockzysten Gefahr

 

Schutzvertraginhalt:

  • das Tier muss im Einklang mit den tierschutzrechtlichen Vorschriften artgerecht gehalten werden.

  • Artgerecht heißt, dass die Tiere genügend Platz (0,7 qm/Tier) haben, es zählt nur die Grundfläche, keine Ebenen. Ihnen täglich frisches und sauberes Wasser und Futter zu geben ( kein Trockenfutter mit Getreide, keine Salz- und Mineralsteine, kein Brot, keine Knabberstangen), das Einstreu ( keine Pellets) muss sauber und trocken sein und ein Zusammenleben mit Artgenossen muss gewährleistet sein. Weibchen sind mit Kastraten zusammen zu halten ( keine reine Weibchenhaltung). Bei Verlust des Partners, muss bin in einer Woche wieder ein neuer Gefährte da sein.

  • Außenställe sind so zu bauen, dass die Tiere nicht entlaufen können und gegen Freßfeinde gesichert sind. Eine ganzjährige Außenhaltung ist nicht erwünscht.

  • Mit den Tieren darf nicht gezüchtet werden, sie dürfen nicht vermehrt werden und sie dürfen nicht für Tierversuche oder als Reptilienfutter weiter gegeben werden.

  • Quälereien und Misshandlungen sind auch durch Dritte zu verhindern.

  • Die tierärztliche Versorgung des Tieres ist jederzeit zu gewährleisten.

  • Die Tötung des Tieres ist nur bei zwingenden, medizinischen Gründen und nur durch einen Tierarzt zulässig.

  • Die Weitergabe der Tiere ist ohne Zustimmung der Meerioase nicht erlaubt (auch nicht an Verwandte), um gemeinsam eine Regelung zum Wohle des Tieres zu finden, ist die Meerioase zu kontaktieren. Eine Rücknahme ist unentgeltlich.

  • Bei Tod des Tieres ist die Meerioase innerhalb einer Woche zu benachrichtigen.

  • Der Empfänger der Tiere gestattet der Meerioase oder einem Beauftragten, jederzeit und wiederholt den Ort und die Art der Haltung der Tiere zu besichtigen und dazu das Haus/Wohnung/Grundstück zu betreten. Die Art der Kontrolle (Bilder, ect.) bleibt der Meerioase überlassen. Bei nicht artgerechter Haltung, ist sie berechtigt die Tiere zurückzunehmen.

  • Bei Wohnungswechsel/Umzug ist dies der Meerioase umgehend zu melden.

  • Zum Abgabezeitpunkt sind der Meerioase keine Krankheiten bekannt, trotzdem wird jede Haftung ausgeschlossen

  • Die Verletzung einer Vertragspflicht berechtigt die Meerioase, von diesem zurückzutreten und die entschädigungslose Rückgabe des Tieres zu verlangen. Bei Pflichtsverletzung ist eine Vertragsstrafe fällig.

  • Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • Schutzgebühr Weibchen 70,00 €   Kastraten 85,00 €